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Unsere Praxis von Elfi und Sven Jozwiak liegt in Peratschitzen 34, 9122 St. Kanzian am Klopeiner See (Bezirk Völkermarkt, Kärnten).
Wir bieten ganzheitliche Physiotherapie, psychosomatische Begleitung (nach Rüdiger Dahlke), Heilmassagen, Entspannungsmassagen und Demenzprävention an.
Ja, aber du kannst auch ohne Überweisung zu uns kommen. Meistens werden von der ÖGK 10 Stunden Physio oder Massage teilweise übernommen. Privatversicherungen übernehmen häufig mehr. Für Selbständige kommt oft der Gesungheitshunderter zum Einsatz.
Als Wahlphysiotherapeutin arbeite ich freiberuflich und ohne direkten Kassenvertrag. Du kannst deine Physiotherapeutin frei wählen und bezahlst die Behandlung zunächst selbst. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du anschließend einen Teil der Kosten bei deiner gesetzlichen Krankenversicherung einreichen.
Bei einer Kassenphysiotherapie werden die vorgesehenen Leistungen direkt mit dem jeweiligen Krankenversicherungsträger abgerechnet.Bei der Wahlphysiotherapie bezahlst du deine Behandlung zunächst selbst und erhältst von uns eine Honorarnote. Diese kannst du anschließend – sofern die Voraussetzungen erfüllt sind – bei deiner Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen.Für uns bedeutet Wahlphysiotherapie vor allem eines: Wir können uns ausreichend Zeit für dich, deine Beschwerden und deine persönlichen Ziele nehmen.
Für eine physiotherapeutische Krankenbehandlung und insbesondere für eine Kostenerstattung durch deine gesetzliche Krankenversicherung benötigst du grundsätzlich eine ärztliche Verordnung.Darauf sollten unter anderem deine Diagnose sowie Art, Dauer und Anzahl der vorgesehenen Behandlungen entsprechend den Anforderungen deines Versicherungsträgers angegeben sein.
In bestimmten Bereichen kannst du physiotherapeutische Leistungen auch ohne ärztliche Verordnung in Anspruch nehmen, zum Beispiel im Bereich Prävention und Gesundheitsförderung.Ob für dein persönliches Anliegen eine ärztliche Verordnung notwendig ist, klären wir gerne vor deinem ersten Termin mit dir.Wenn du deine Behandlung bei der gesetzlichen Krankenversicherung einreichen möchtest, benötigst du grundsätzlich eine entsprechende ärztliche Verordnung.
Eine physiotherapeutische Behandlung kann dir beispielsweise deine Hausärztin bzw. dein Hausarzt oder eine entsprechende Fachärztin bzw. ein Facharzt verordnen.Wenn du dir unsicher bist, sprich uns gerne an.
Das hängt von deinem Versicherungsträger sowie von Art und Umfang deiner Therapie ab.Bei bestimmten Leistungen oder einer größeren Anzahl an Behandlungen kann eine vorherige Bewilligung erforderlich sein. Im Zweifelsfall empfehlen wir dir, dies vor Beginn der Therapie kurz mit deiner Krankenversicherung abzuklären.
Unsere Preise richten sich nach der jeweiligen Behandlung und ihrer Dauer. Natürlich informieren wir dich bereits vor Beginn deiner Therapie über die entstehenden Kosten.Da wir als Wahlpraxis arbeiten, bezahlst du zunächst unser vereinbartes Honorar. Anschließend kannst du – wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind – eine Kostenerstattung bei deiner Krankenversicherung beantragen.
Die Höhe der Kostenerstattung hängt von deiner Krankenversicherung, der verordneten Leistung und der Behandlungsdauer ab.Bei der ÖGK richtet sich die Kostenerstattung nach den für die jeweilige physiotherapeutische Leistung vorgesehenen Kassentarifen. Die Rückerstattung entspricht deshalb nicht automatisch einem bestimmten Prozentsatz unserer Rechnung.Wenn du Fragen dazu hast, helfen wir dir gerne bei der Orientierung.
Das ist ein häufiges Missverständnis.Die Kostenerstattung der ÖGK orientiert sich grundsätzlich nicht an unserem privaten Honorar, sondern am jeweiligen Vertragstarif der entsprechenden Kassenleistung.Deshalb kann der tatsächlich erstattete Betrag deutlich unter 80 % unserer Rechnung liegen.
Nach deiner Behandlung erhältst du von uns eine detaillierte Honorarnote.Diese kannst du gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen bei deiner Krankenversicherung einreichen. Nach Prüfung erhältst du den entsprechenden Erstattungsbetrag von deiner Versicherung.Je nach Versicherungsträger und technischer Möglichkeit kann die bezahlte Honorarnote auch elektronisch übermittelt werden.
In der Regel benötigst du deine ärztliche Verordnung, unsere Honorarnote und einen Nachweis über die erfolgte Bezahlung.Je nach Krankenversicherung oder Behandlung können weitere Unterlagen notwendig sein.
Das ist häufig möglich und hängt von deinem persönlichen Versicherungsvertrag ab.Viele private Kranken- und Zusatzversicherungen übernehmen einen Teil der Kosten, die nach der Erstattung durch deine gesetzliche Krankenversicherung übrig bleiben.Am besten erkundigst du dich direkt bei deiner privaten Versicherung, welche Leistungen dein Tarif umfasst.
Bei deinem ersten Termin nehmen wir uns Zeit für dich. Wir sprechen über deine Beschwerden, deine Vorgeschichte und vor allem darüber, was du persönlich wieder erreichen möchtest.Anschließend erfolgt eine physiotherapeutische Befundung und – abhängig von deinem individuellen Befund – bereits die erste Behandlung.Gemeinsam legen wir deine Ziele und den weiteren Weg fest.
Bring bitte – sofern vorhanden – deine ärztliche Verordnung sowie relevante Befunde, Arztbriefe, Operationsberichte oder bildgebende Befunde mit.Bequeme Kleidung ist ebenfalls hilfreich. Ein großes Handtuch wäre toll.Und vielleicht überlegst du dir schon vorher: Was möchtest du durch die Therapie wieder können oder erreichen?Deine persönlichen Ziele sind für uns ein wichtiger Bestandteil der Behandlung.
Das lässt sich nicht pauschal sagen – und genau deshalb schauen wir auf deine individuelle Situation.Wie viele Termine sinnvoll sind, hängt von deinen Beschwerden, deiner Diagnose, deinen persönlichen Zielen und davon ab, wie sich deine Situation während der Therapie entwickelt.Wir schauen regelmäßig gemeinsam auf deine Fortschritte und passen die Behandlung entsprechend an.
Ja. Die orthopädische und postoperative Physiotherapie gehört zu unseren Schwerpunkten.Wir begleiten dich nach Operationen oder Verletzungen dabei, Beweglichkeit, Kraft, Koordination und Sicherheit Schritt für Schritt wieder aufzubauen.Unser Ziel ist dabei nicht nur eine bessere Beweglichkeit, sondern dass du wieder möglichst selbstständig und sicher in deinen Alltag zurückkehren kannst.
Ja. Wenn du aufgrund deiner gesundheitlichen oder körperlichen Situation nicht oder nur schwer zu uns in die Praxis kommen kannst, bieten wir auch physiotherapeutische Hausbesuche an.Wir sind insbesondere rund um St. Kanzian am Klopeiner See, Völkermarkt und in der umliegenden Region Unterkärntens unterwegs.Melde dich einfach bei uns und wir schauen gemeinsam, ob ein Hausbesuch bei dir möglich ist.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch physiotherapeutische Hausbesuche bei deiner Krankenversicherung eingereicht werden.Dabei gelten je nach Versicherungsträger unterschiedliche Voraussetzungen. Wichtig ist insbesondere, dass der Hausbesuch entsprechend medizinisch notwendig und auf deiner Verordnung berücksichtigt ist.Wenn du dir unsicher bist, helfen wir dir gerne bei der Orientierung.
Ja. Nach individueller Vereinbarung kommen wir auch in Pflegeheime und andere Betreuungseinrichtungen.Gerade wenn deine Mobilität eingeschränkt ist, kann Physiotherapie in deiner vertrauten Umgebung eine wertvolle Unterstützung sein.Sprich uns einfach an und wir schauen gemeinsam, was möglich ist.
Ja.Du kannst bestimmte physiotherapeutische Leistungen auch vollständig privat in Anspruch nehmen. Ob dafür eine ärztliche Verordnung erforderlich ist, hängt davon ab, ob es sich um eine physiotherapeutische Krankenbehandlung oder beispielsweise um Prävention oder Gesundheitsförderung handelt.Wenn du eine Kostenerstattung durch deine gesetzliche Krankenversicherung möchtest, benötigst du grundsätzlich eine entsprechende ärztliche Verordnung.
Dein Termin ist ausschließlich für dich reserviert.Wenn du einmal verhindert bist, gib uns bitte möglichst früh Bescheid. Bis 24 Stunden vor deinem Termin kannst du diesen kostenfrei absagen oder verschieben.Bei kurzfristigeren Absagen oder wenn du ohne Absage nicht zum Termin kommst, behalten wir uns vor, in wiederholenden Fällen eine Ausfallgebühr zu verrechnen.
Du kannst uns telefonisch oder über die auf unserer Website angegebenen Kontaktmöglichkeiten erreichen.Wenn wir gerade in einer Behandlung sind und nicht ans Telefon gehen können, melden wir uns so bald wie möglich bei dir zurück.Wir freuen uns darauf, dich kennenzulernen und dich auf deinem persönlichen Weg zu mehr Bewegung, Selbstständigkeit und Lebensqualität zu begleiten.Verstehen. Bewegen. Vertrauen. Verändern.

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